Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH
Stand: Oktober 2021
§ 1 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
Das gilt auch bei Geschäftsbeziehungen mit unseren Mutterfirmen.
Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns angegebenen Preise, gelten ab Angebotsabgabe und nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge, außer diese sind im LV mit abgedeckt.
Unsere Rechnungen sind, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum mit 0% Skonto zahlbar.
Wir halten uns vor Rechnungen und Abschlagszahlungen frei nach Baufortschritt zu stellen. Wir stellen für jedes Projekt, je nach Auftragsdauer, einen Zahlungsplan auf. Dieser ist einzuhalten. Eine Abrechnung nach Einheitspreisen bzw. fertiger Leistung ist nicht zulässig, auch wenn das Angebot nur dieses darstellt.
§ 3 Aufmaße, Pläne und Materiallieferung
Der Auftraggeber ist gezwungen, die Aufmaße der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH anzuerkennen. Wenn diese nicht in das vorgegebene Raster fallen, muss der Auftraggeber vor Auftragsvergabe die Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH darüber informieren.
Eine nachträgliche Vorgabe wird nicht akzeptiert und ist damit nichtig.
Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
Zu jeder Abschlagsrechnung werden von uns Aufmaße mitgesendet. Eine mehrfache Ausarbeitung von Aufmaßen und Rechnungen ist nicht akzeptiert. Der AG und/oder Elektroplaner hat sich diese selber zu kopieren und zwei oder drei Schriften anzufertigen. Auch wenn anders vereinbart.
Alle Waren und Leistungen sind bis zur völligen Begleichung Eigentum der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH. Wir behalten uns das Recht vor eingebaute Leistungen, die nicht bezahlt werden, kostenpflichtig auszubauen.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt. Eine Positionsmehrung ist oft unumgänglich und ist zu akzeptieren.
§ 4 Auswahl
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Art von In- und Auslandsgeschäften.
Dem Kunden, auf dessen Wunsch, zur Auswahl überlassene Waren gelten als endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit vereinbart, wir die Ware nicht innerhalb einer, in den Begleitpapieren von uns gesetzten, angemessenen First zurückerhalten.
Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Kunden über.
Der Kunde ist verpflichtet unsere Ware ausreichend gegen Raub, Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschäden zu versichern.
Bei Reklamation von Waren trägt der Kunde die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.
§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche, nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Hat der Kunde, ohne Einwilligung der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH, Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbstständig ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Firma ARCON – TECH Elektrotechnik GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden und/oder Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten. – Vorstehende Haftungsfreizeichnung greift nicht ein.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger – Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks bzw. Wechseln Zahlungen jeglicher Art, von Rechnungen unser Eigentum.
Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, von uns erbrachte Warenlieferungen, beglichen ist.
Bei laufender Rechnung gilt unser, nach vorstehender Bestimmung, ausgebundenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide ausschließlich Norddeutschland.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckklagen, ist gegenüber Kaufleuten für beide Teile Oldenburg (Oldenburg), oder auch nach unserer Wahl, der Sitz des Kunden.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Deutschen Recht.